Weiterbildung zum betrieblichen Suchtbeauftragten
Der Konsum von Alkohol und anderen Rauschmitteln im betrieblichen Umfeld führt nahezu zwangsläufig zu Leistungsverlust bis hin zur Arbeitsunfähigkeit. Kein Wunder also, dass dem Arbeitgeber sowohl bei der Suchtprävention als auch bei der Förderung der Motivation eines Suchtmittelerkrankten zu einer entsprechenden Behandlung eine immer größere Bedeutung zukommt. Denn betriebliche Suchtprävention durch einen qualifizierten Mitarbeiter kann helfen, Gesundheitsschäden zu vermeiden und Kosten zu verringern. Als kollegialer, der Schweigepflicht unterstehender Ansprechpartner kann ein betrieblicher Suchtbeauftragter bereits bei suchtgefährdeten Beschäftigten helfend eingreifen. Betroffene werden so bei der Bewältigung ihrer Suchtprobleme und der Suche nach wirksamen eigeninitiativen Sofortmaßnahmen wirkungsvoll unterstützt.

Weiterbildung wird gefördert
Der VESUV e.V. fördert die Ausbildung zum betrieblichen Suchtbeauftragten, in dem er Interessenten eine Ausbildung durch seine Kooperationspartner vermittelt. Die Hilfe zur Selbsthilfe nimmt bei dieser Ausbildung einen hohen Stellenwert ein. Denn letztendlich kommt auf den betrieblichen Suchtbeauftragten auch die Aufgabe zu, betriebliche Selbsthilfegruppen für Suchtkranke und Suchtgefährdete zu initiieren.
Die Teilnehmer erfahren innerhalb der Weiterbildung die Möglichkeiten sowie die persönlichen und systembedingten Grenzen ihrer Tätigkeit. Ein Ziel der Ausbildung ist es, dass sie ein realistisches Hilfesystem für ihr regionales betriebliches Umfeld entwickeln und Hilfestellung bei der jeweiligen Umsetzung erhalten. Auch präventive, administrative und helfende Gesichtspunkte fließen in die Weiterbildung mit ein.
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